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Arbeitsrecht
28. November 2023

Celler Unternehmer informieren sich über To Do's zum Jahreswechsel

Recht passend gemacht Sokolowski Prinzenpalais
Sebastian Sokolowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsstellenleiter von Unternehmer Celle, stellt die Themen vor, mit denen sich Unternehmen zum Jahreswechsel befassen müssen. Foto: Knoblich (Archiv)

Es geht mit großen Schritten auf Weihnachten zu, und kurz darauf steht schon der Jahreswechsel an. Höchste Zeit, sich darüber zu informieren, welche Veränderungen im Arbeitsrecht auf die Unternehmen im neuen Jahr zukommen und was man besser noch im alten Jahr erledigen sollte. Deshalb stand das zweite Arbeitskreistreffen von "Recht passend (gemacht)" der Unternehmer Celle am Dienstag auch ganz im Zeichen der "To Do's zum Jahreswechsel". 

Seien es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Anhebung der Grenze für Mini- und Midi-Jobs oder das neue Hinweisgeberschutzgesetz: Auf die Unternehmen kommen 2024 in puncto Arbeitsrecht einige Anpassungen zu. Der Verfall von Urlaubsansprüchen hingegen bleibt weiterhin ein Dauerbrenner-Thema. 

Dauerbrenner: Verfall von Urlaubstagen

"Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland ein Anrecht auf 20 Tage Urlaub im Jahr. Alles darüber hinaus lässt vom Gesetz abweichende, vertragliche Regelungen zu", klärt Sebastian Sokolowski, Jurist und Geschäftsstellenleiter von UC, auf. Für den Verfall dieses rechtlich abgesicherten Erholungsurlaubs gibt es jedoch enge Grenzen. Auch wenn der Urlaub eigentlich mit Ablauf des Kalenderjahrs verfällt und nur unter besonderen Bedingungen bis März des Folgejahres verlängert werden kann. "Damit der Urlaubsanspruch tatsächlich verfällt, besteht seit 2021 eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers", sagt Sokolowski. Heißt: Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahrs darauf hinweisen, wie viele Urlaubstage noch übrig sind und dass diese bis Jahresende genommen werden müssen, um nicht zu verfallen. 

Auch beim anschließenden Get-Together der Unternehmer waren die Regelungen zum Urlaubsrecht Thema. Sokolowski freut sich über die angeregte Diskussion: "Mit unseren Veranstaltungen hier im Prinzenpalais wollen wir den Celler Unternehmern nicht nur die Möglichkeit geben, sich zu informieren. Wir wollen sie auch miteinander in Kontakt und in den Austausch bringen."

Neujahrsempfang von UC mit Oberbürgermeister

Die nächste Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung bietet sich Mitgliedern von UC und allen, die unseren Verband kennenlernen wollen, am 30. Januar 2024. Beim ersten Neujahrsempfang von UC begrüßen wir Oberbürgermeister Jörg Nigge als Ehrengast, der mit den Gästen und der Einzelhändlerin Stephanie Ende über die Zukunft der Celler Innenstadt diskutieren wird. Seien Sie dabei und melden Sie sich direkt hier an. 

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