Zum 1. April 2024 traten das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz - CanG) und das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft. Da es zum aktuellen Zeitpunkt noch kaum legal verfügbare Cannabisprodukte gibt, wird sich erst im Spätsommer zeigen, welche praktischen Folgen die Gesetze in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Weitergabe und den vermehrten Konsum entwickeln. Es wird also Zeit, sich auf die zu erwartenden Fälle vorzubereiten.
Unser Geschäftsstellenleiter und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Sokolowski wagt einen ersten Ausblick: Werden bestehende Regelungen zum Suchtmittelmissbrauch für Cannabis-Fälle ausreichen? Wie lassen sich Konsum, Weitergabe und die Arbeitsaufnahme im benebelten Zustand verhindern? Was sollte betrieblich vorbereitet werden?
Wir laden Sie herzlich zur nächsten Ausgabe von "Recht passend gemacht" unter dem Titel „Chill mal, Boss“ - Cannabis im Betrieb? ein.
Zum Abschluss der Veranstaltung freuen wir uns wie immer auf einen lockeren Austausch mit Ihnen bei Imbiss und Getränken.
Unser Arbeitsrechtsforum soll Ihnen wertvolle Tipps für Ihre tägliche Arbeit bieten. Ihnen brennt ein bestimmtes Arbeitsrechtsthema unter den Nägeln, das Sie in unserem Forum diskutieren möchten? Dann verraten Sie es uns. Entweder per Mail an sokolowski@unternehmercelle.de oder über das Feld im Anmeldeformular. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
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