Sehr geehrte Damen und Herren,
man reibt sich die Augen: Ein Jurastudent, der im Biergarten als Kellner jobbt, verklagt seinen Arbeitgeber – und verlässt das Landesarbeitsgericht München mit über 100.000 Euro Schadensersatz in der Tasche. Verdienstausfall, Trinkgeldpauschalen, vergünstigtes Essen, Waschkosten und sogar eine schriftliche Entschuldigung – alles auf Kosten des Unternehmers, der in 35 Antragspunkten abgeurteilt wird!
Wie konnte das geschehen? Das Urteil (LAG München, 11 Sa 456/23) sorgt nicht nur in der Gastronomie für Fassungslosigkeit. Es stellt die Frage: Wie kann aus einem Studentenjob ein sechsstelliger Schadensfall werden? Und was bedeutet das für andere Branchen, die auf flexible Beschäftigung angewiesen sind?
Wir wollen dieser Entwicklung kritisch auf den Grund gehen. Welche rechtlichen Argumente standen im Raum, welche Fehler wurden gemacht – und welche Lehren müssen Arbeitgeber ziehen, um nicht selbst in eine ähnliche Falle zu geraten?
Diskutieren Sie mit uns, bringen Sie Ihre Sicht ein – und lassen Sie uns gemeinsam über die Konsequenzen sprechen, die weit über den Einzelfall hinausreichen. Im Anschluss an den fachlichen Teil laden wir wie immer zu Austausch, Imbiss und Getränken ein.
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